Stichworte: Verbrauchsdatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Eier, leichtverderbliche Lebensmittel, Mikrobiologie, Lebensmittelverpackung, Gemeinschaftsverpflegung, Lebensmitteleinzelhandel, HACCP-Konzept, Einfrieren, Schulung, Lebensmittelsicherheit, Lebensmittel, Mindesthaltbarkeitsdatum, MHD, Kennzeichnungsverordnung
Verbrauchsdatum - Begriffserläuterung und praktische Umsetzung in der Gemeinschaftsverpflegung und im Lebensmitteleinzelhandel
Rechtsgrundlage: Für Deutschland §7a der Lebensmittel Kennzeichnungsverordnung.
Das Verbrauchsdatum gibt den Zeitpunkt an, bis zu dem sehr leicht verderbliche Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden dürfen. Dies bedeutet umgekehrt, ein Lebensmittel mit abgelaufenem
Verbrauchsdatum darf nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Das Verbrauchsdatum ist nicht verlängerbar, auch Einfrieren verlängert das Verbrauchsdatum nicht!
Unter sehr leicht verderblichen Lebensmitteln im Sinne dieser Bestimmung sind solche zu verstehen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nach kurzer Zeit eine Gefahr für die menschliche Gesundheit
darstellen können, weil sie aufgrund mikrobiologischer Vorgänge rasch verderben.
Ob ein Lebensmittel als sehr leicht verderblich einzustufen ist, hat der Hersteller im Rahmen einer Einzelfallprüfung zu klären. Nicht verwechseln ist das Verbrauchsdatum mit dem
Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) welches angibt, bis wann ein Lebensmittel seine charakteristischen Eigenschaften wie zum Beispiel Geschmack oder Aussehen behält.
Praktische Bedeutung des Verbrauchsdatum
"Abgelaufene", sehr leicht verderbliche Lebensmittel sind also spätestens bei Fristablauf aus dem Verkehr zu nehmen. Aus dem Verkehr nehmen heißt auch, dass ein dem äußeren Anschein nach "Vorrätig
halten zum Verkauf" ausgeschlossen sein muss.
In der Praxis bedeutet dies ein sofortiges aus dem Verkauf nehmen und eindeutiges Sperren der Ware mit dem Hinweis, dass diese Ware nicht mehr in den Verkauf gelangen darf.
Die Erfahrung von mehreren tausend HACCP-Audits im Einzelhandel und in Großküchen lehrt, dass "abgelaufene" Ware, aus Zeitmangel und in Unkenntnis der Wichtigkeit dieses Themas, häufig separat
gelegt wird ohne diese mit einem eindeutigen Hinweis zu sperren.
Das Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit abgelaufenem Verbrauchsdatum stellt eine Straftat dar!
In der Gemeinschaftsverpflegung und im Handel sollte bei Schulungen zum Thema Lebensmittelsicherheit dem Punkt: Verbrauchsdatum bei sehr leicht verderblichen Lebensmitteln, ein angemessener Platz eingeräumt werden.
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